Lohnnebenkosten:
Einteilung & Beispiele
Was muss ich als Arbeitgeber insgesamt aufbringen, um einen Angestellten bezahlen zu können?
Diese Frage treibt Unternehmer um, insbesondere weil sich zu den eigentlichen Lohnkosten die Nebenkosten gesellen.
Lohnnebenkosten
Definition: Die Lohnnebenkosten (auch: indirekte Arbeitskosten) bezeichnen die Ausgaben eines Arbeitgebers, die zusätzlich zum Brutto-Arbeitsentgelt eines Angestellten anfallen. Sie fließen den Sozialversicherungen zu.
Die Abgaben werden von den Arbeitgebern nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern direkt an die jeweiligen Versicherungen abgeführt.
Dabei unterscheiden die Lohnnebenkosten beim Entgelt nicht zwischen Löhnen und Gehältern.
Bei der Zusammensetzung der Lohnnebenkosten wird zwischen 4 Posten unterschieden:
- Sozialabgaben der Arbeitgeber
- Kosten für Aus- und Weiterbildung
- Sonstige Aufwendungen
- Abgaben auf Lohn- bzw. Gehaltssumme oder auf die Beschäftigtenzahl
Sozialabgaben der Arbeitgeber
Den Großteil der Lohnnebenkosten in Deutschland nehmen die Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese umfassen die Beiträge für 5 Sozialversicherungen:
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Personengruppen verpflichtend. Sie sichert die medizinische Betreuung der Versicherten im Krankheitsfall.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Personengruppen verpflichtend. Sie sichert die medizinische Betreuung der Versicherten im Krankheitsfall.
Rentenversicherung
Sichert die Rentenzahlungen im Ruhestand und die verminderte Erwerbsfähigkeit. Für Arbeitnehmer ist die Rentenversicherung verpflichtend. Selbstständige können sich freiwillig versichern.
Pflegeversicherung
Diese Versicherung greift, sobald ein Pflegeanspruch entsteht. Dies trifft meist bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie im Alter zu.
Die Pflegeversicherung ist für alle Menschen Pflicht. In einer gesetzlichen Krankenversicherung ist sie automatisch enthalten. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Pflegeversicherung
Diese Versicherung greift, sobald ein Pflegeanspruch entsteht. Dies trifft meist bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie im Alter zu.
Die Pflegeversicherung ist für alle Menschen Pflicht. In einer gesetzlichen Krankenversicherung ist sie automatisch enthalten. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Die Versicherung sorgt für finanzielle Unterstützung der Betroffenen bei Berufsunfällen und -Krankheiten. Für Angestellte ist sie eine Pflichtversicherung.
Arbeitgeber zahlen die Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaften. Selbstständige können sich privat versichern, müssen dies allerdings beantragen.
Die festgelegten Anteile dieser Versicherungen lassen sich nicht beeinflussen – die Höhe der Berechnungsgrundlage aber schon.
Bereit für eine Optimierung?
Darüber hinaus umfasst der Arbeitgeberanteil 3 Umlagebeiträge für ihre Angestellten:
Umlagen im Arbeitgeberanteil
Arbeitgeber Umlage 1 (U1)
Die Umlage 1 regelt die anteilige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Krankenkassen. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent des Bruttolohns, wobei die Entscheidung darüber beim Unternehmen liegt.
Unternehmen, die regelmäßig weniger als 30 Angestellte beschäftigen, sind umlagepflichtig. Größere Unternehmen sind davon ausgeschlossen.
Arbeitgeber Umlage 2 (U2)
Arbeitgeber Umlage 3 (U3)
Diese Umlagebeiträge sichern Angestellte im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers. Können die Löhne nicht mehr gezahlt werden, übernimmt die Arbeitsagentur die Zahlungen für diese für bis zu 3 Monate aus der Umlage U3.
Die Teilnahme ist für Arbeitgeber verpflichtend. Renten-, Pflege-, Arbeits- und Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.
Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, diese 4 Beiträge sowie die Umlagen U1 und U2 einzuziehen und unter den verschiedenen Versicherern aufzuteilen.
Kosten für Aus- und Weiterbildung
Sobald Unternehmen ihre Angestellten zur Personalentwicklung durch Schulungen oder Kurse weiterbilden, fallen mehrere Lohnnebenkosten an.
Diese umfassen die Kosten für die Kurse, Trainer oder Ausbilder sowie Ausgaben für Lehrmaterialien oder Räumlichkeiten.
Sonstige Aufwendungen
Zu den sonstigen Aufwendungen bei den Lohnnebenkosten zählen insbesondere:
- Anwerbungskosten
- Umzugskosten
- Berufsbekleidung
- Einrichtungsbeihilfen (Leistungen, die ein Arbeitgeber neuen Angestellten bewilligt, um den Beginn des neuen Jobs zu erleichtern)
Abgaben auf Lohn- bzw. Gehaltssumme oder auf die Beschäftigtenzahl
Umfasst alle Abgaben, die ein Unternehmen in Bezug auf die Summe aller gezahlten Löhne oder als feste Beträge pro Mitarbeiter zahlt.
Das beste Beispiel hierfür sind die Zahlungen an die Berufsgenossenschaft, um die Unfallversicherung für die eigenen Angestellten zu gewährleisten.
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