Lohnnebenkosten:
Einteilung & Beispiele

 

Was muss ich als Arbeitgeber insgesamt aufbringen, um einen Angestellten bezahlen zu können?

Diese Frage treibt Unternehmer um, insbesondere weil sich zu den eigentlichen Lohnkosten die Nebenkosten gesellen.

Lohnnebenkosten

Definition: Die Lohnnebenkosten (auch: indirekte Arbeitskosten) bezeichnen die Ausgaben eines Arbeitgebers, die zusätzlich zum Brutto-Arbeitsentgelt eines Angestellten anfallen. Sie fließen den Sozialversicherungen zu.

Die Abgaben werden von den Arbeitgebern nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern direkt an die jeweiligen Versicherungen abgeführt.

Dabei unterscheiden die Lohnnebenkosten beim Entgelt nicht zwischen Löhnen und Gehältern.

Bei der Zusammensetzung der Lohnnebenkosten wird zwischen 4 Posten unterschieden:

Sozialabgaben der Arbeitgeber

Den Großteil der Lohnnebenkosten in Deutschland nehmen die Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese umfassen die Beiträge für 5 Sozialversicherungen:

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Personengruppen verpflichtend. Sie sichert die medizinische Betreuung der Versicherten im Krankheitsfall.

Abkürzung: KV

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Personengruppen verpflichtend. Sie sichert die medizinische Betreuung der Versicherten im Krankheitsfall.

Abkürzung: KV

Rentenversicherung

Sichert die Rentenzahlungen im Ruhestand und die verminderte Erwerbsfähigkeit. Für Arbeitnehmer ist die Rentenversicherung verpflichtend. Selbstständige können sich freiwillig versichern.

Abkürzung: RV

Pflegeversicherung

Diese Versicherung greift, sobald ein Pflegeanspruch entsteht. Dies trifft meist bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie im Alter zu.

Die Pflegeversicherung ist für alle Menschen Pflicht. In einer gesetzlichen Krankenversicherung ist sie automatisch enthalten. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Abkürzung: PV

Pflegeversicherung

Diese Versicherung greift, sobald ein Pflegeanspruch entsteht. Dies trifft meist bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie im Alter zu.

Die Pflegeversicherung ist für alle Menschen Pflicht. In einer gesetzlichen Krankenversicherung ist sie automatisch enthalten. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Abkürzung: PV

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitnehmer im Falle einer Erwerbslosigkeit finanziell und ist somit für diese verpflichtend. Für Selbstständige ist eine private Versicherung möglich.
Abkürzung: AV

Unfallversicherung

Die Versicherung sorgt für finanzielle Unterstützung der Betroffenen bei Berufsunfällen und -Krankheiten. Für Angestellte ist sie eine Pflichtversicherung.

Arbeitgeber zahlen die Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaften. Selbstständige können sich privat versichern, müssen dies allerdings beantragen.

Abkürzung: UV

Die festgelegten Anteile dieser Versicherungen lassen sich nicht beeinflussen – die Höhe der Berechnungsgrundlage aber schon.

Bereit für eine Optimierung?

Darüber hinaus umfasst der Arbeitgeberanteil 3 Umlagebeiträge für ihre Angestellten:

Umlagen im Arbeitgeberanteil

Arbeitgeber Umlage 1 (U1)

Die Umlage 1 regelt die anteilige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Krankenkassen. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent des Bruttolohns, wobei die Entscheidung darüber beim Unternehmen liegt.

Unternehmen, die regelmäßig weniger als 30 Angestellte beschäftigen, sind umlagepflichtig. Größere Unternehmen sind davon ausgeschlossen.

Arbeitgeber Umlage 2 (U2)

Sie dient der Lohnfortzahlung für Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz befinden. Alle Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, in die Umlage U2 einzuzahlen.

Arbeitgeber Umlage 3 (U3)

Diese Umlagebeiträge sichern Angestellte im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers. Können die Löhne nicht mehr gezahlt werden, übernimmt die Arbeitsagentur die Zahlungen für diese für bis zu 3 Monate aus der Umlage U3.

Die Teilnahme ist für Arbeitgeber verpflichtend. Renten-, Pflege-, Arbeits- und Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.

Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, diese 4 Beiträge sowie die Umlagen U1 und U2 einzuziehen und unter den verschiedenen Versicherern aufzuteilen.

Kosten für Aus- und Weiterbildung

Sobald Unternehmen ihre Angestellten zur Personalentwicklung durch Schulungen oder Kurse weiterbilden, fallen mehrere Lohnnebenkosten an.

Diese umfassen die Kosten für die Kurse, Trainer oder Ausbilder sowie Ausgaben für Lehrmaterialien oder Räumlichkeiten.

Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht in direktem Bezug zum Arbeitsplatz stehen, stellen hingegen einen geldwerten Vorteil dar und zählen somit zum Arbeitslohn.

Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen sind anfallende Kosten, um dem Arbeitnehmer den Zugang zum Arbeitsplatz zu erleichtern.

Zu den sonstigen Aufwendungen bei den Lohnnebenkosten zählen insbesondere:

  • Anwerbungskosten
  • Umzugskosten
  • Berufsbekleidung
  • Einrichtungsbeihilfen (Leistungen, die ein Arbeitgeber neuen Angestellten bewilligt, um den Beginn des neuen Jobs zu erleichtern)

Abgaben auf Lohn- bzw. Gehaltssumme oder auf die Beschäftigtenzahl

Umfasst alle Abgaben, die ein Unternehmen in Bezug auf die Summe aller gezahlten Löhne oder als feste Beträge pro Mitarbeiter zahlt.

Das beste Beispiel hierfür sind die Zahlungen an die Berufsgenossenschaft, um die Unfallversicherung für die eigenen Angestellten zu gewährleisten.

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